Allgemein

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind geltend für alle abgeschlossenen Verträge zwischen Designstudio Hamburg und deren Auftraggeber. Alle Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach deren Zugang widerspricht. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggeberseiten werden erst dann Bestandteil, wenn deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich von Designstudio Hamburg anerkannt wurde.

1. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Vertragsstrafen im Falle des Vertragsbruchs

1.1. Für alle von Designstudio Hamburg erbrachten Werkleistungen und Arbeiten gilt das Urheberrechtsgesetz, soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine hiervon abweichenden Regelungen vorsieht. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten selbst dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
1.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Designstudio Hamburg weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen diese Bestimmung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung geltend zu machen.
1.3. Designstudio Hamburg überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, erstellte und geleistete Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet neben dem Dritten für die Vergütung von Designstudio Hamburg in Abänderung von § 32 c UrhG weiter.

2. Nutzungsrechte und Schutzrechtverletzung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber versichert Designstudio Hamburg, dass die von ihm gelieferten Logos, Fotos und Grafiken bestehende Patent-, Lizenz- und Warenzeichen oder weitere gewerbliche Schutzrechte einschließlich Urheberrechte Dritter nicht berühren und diese Rechte durch die erstellten und gelieferten Entwürfe durch die Agentur nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Kontrollpflicht ist für Designstudio Hamburg nicht gegeben. Im Falle der Inanspruchnahme des Designers durch Dritte aufgrund der Verletzung eines der genannten oder weiteren Schutzrechte, stellt der Auftraggeber Designstudio Hamburg von jeglichen sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen inklusive anfallender Verfahrenskosten frei und übernimmt die volle Verantwortung.

3. Honorare und Vergütung

3.1 Alle Leistungen seitens der Designstudio Hamburg sind vergütungspflichtig und verstehen sich als Endpreise, die in Euro zu zahlen sind. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmen gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht gesondert ausgewiesen.
3.2. Das Honorar ist bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe und Leistungen in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt, sofern die Teillieferung seitens der Agentur mindestens 25% der Hauptarbeit ausmacht.
3.3. Die Änderung von Entwürfen nach erfolgter Abnahme (Autorkorrektur) oder die Erstellung und Vorlage von weiteren Arbeiten sind neue Aufträge, die nach Zeitaufwand gesondert berechnet werden.
3.4. Werden Entwürfe und bereits erstellte Vorlagen erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

4. Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

U4.1. Designstudio Hamburg ist dazu berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
4.2. Werden im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Designstudio Hamburg abgeschlossen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. Diese ist wiederum vom Auftraggeber zu übernehmen.
4.3. Sämtliche Auslagen seitens der Agentur für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Fotos, Fonts, Scan und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4. Jegliche Spesen und Reisekosten, die zur Auftragserfüllung erforderlich und aufzuwenden sind, werden nach Vergütungsabsprache vom Auftraggeber erstattet.

5. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen von Designstudio Hamburg sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen.

6. Eigentumsrechte und -vorbehalt

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Agentur spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht anders schriftlich vereinbart.
6.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7. Daten- und Dateirechte

7.1. Designstudio Hamburg ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Agentur ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.2. Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
7.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7.4. Designstudio Hamburg haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

8. Haftung

8.1. Designstudio Hamburg haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3. Mit der Abnahme des Werkes (Autorkorrekturen) übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Änderungen an Entwürfen nach erfolgter Abnahme sind honorarpflichtig. Auch hierdurch entstehende Produktionsmehrkosten trägt der Auftraggeber.
8.5. Mängelrügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb einer Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Designstudio Hamburg Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Designstudio Hamburg behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten und deren Aufwand.
9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Designstudio Hamburg eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers kann die Agentur auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Der Erfüllungsort zur Leistungserbringung von Designstudio Hamburg, sowie die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung ist Hamburg.
10.2. Im Falle, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Designstudio Hamburg als Gerichtsstand vereinbart und befindet sich somit in Homburg.
10.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer Rechtswirksamkeit unwirksam, so berührt dies die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.